Arbeitsausschuss Explosionsschutz

Durch bergmännische Tätigkeit werden das natürlich an die Kohle gebundene Grubengas sowie Kohlenstaub freigesetzt. Diese beiden potentiellen Gefahrenquellen lassen sich trotz aller Präventivmaßnahmen nicht gänzlich verhindern. In Kohlebergwerken besteht daher eine potentielle Explosionsgefahr durch Bildung von explosionsfähigen Staub/Luft- und Gas/ Luft-Gemischen.

Bergwerke können entweder gasführend oder nicht-gasführend sein und zwar in Abhängigkeit des gewonnen Minerals und davon, ob Grubengas in den Grubenbauen auftreten kann oder nicht. Üblicherweise werden alle Kohlenbergwerke als gasführende Bergwerke betrachtet. In Nicht-Kohlenbergwerken muss jedoch auch mit dem Auftreten von Grubengas gerechnet werden, wenn z.B. Minerale/Stoffe in der Nähe von ölführenden Schichten oder nicht in Produktion befindlichen Kohlenflözen, die durch den Gewinnungsprozess gestört werden, abgebaut werden, oder in Bergwerken, die gasausbruchgefährdet sind.

Zusätzlich besteht in allen Bergwerken, in denen brennbare Minerale/Stoffe abgebaut werden, das Risiko von Explosionen aufgrund der Tatsache, dass kleine Partikel des gelösten Produktes aufgewirbelt werden und somit Staub/Luft-Gemische bilden, die eine schnelle Verbrennung unterstützen. Brennbarer Staub kann in Form von explosionsfähigen Staub/Luft-Gemischen an sich ein Explosionsrisiko sein oder er kann sich in Schichten auf der Sohle oder an den Streckenstößen ablagern und von einer Schlagwetterexplosion aufgewirbelt werden. Im letzten Fall kann die Explosionsheftigkeit um ein Vielfaches zunehmen, weil mehr und mehr Brennstoff in Form von brennbarem Staub aufgewirbelt und der Flamme zugesetzt wird, während sie sich in den Strecken ausbreitet.

Das Risiko des Auftretens einer explosionsfähigen Atmosphäre und ihrer Auswirkungen wird daher von Bergwerk zu Bergwerk unterschiedlich sein, abhängig von der Art des Bergwerkes, seines Zuschnittes, des abgebauten Minerals und der Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Grubengas und/oder brennbaren Stäuben.

Die Gas/Luft-Gemische werden durch die Wetterführung verdünnt und durch das Grubengebäude abgeführt, so dass der Grubengasgehalt im Normalbetrieb weit unterhalb der unteren Explosionsgrenze liegt. Durch Fehlfunktion (z. B. Lüfterausfall), plötzliches Freiwerden großer Grubengasmengen (Gasausbruch) oder verstärkte Ausgasung, hervorgerufen durch sinkenden Luftdruck oder verstärkte Kohlegewinnung, können jedoch örtlich und zeitlich begrenzt Überschreitungen des zulässigen Grubengasgehaltes in den Wettern auftreten. Die so entstandene möglicherweise explosionsfähige Atmosphäre kann im Verlauf des Abwetterweges große Teile des Grubengebäudes gefährden.

Wird der Kohlenstaub nicht bereits an der Staubquelle durch Entstaubung und/oder Wasserbedüsung unschädlich gemacht, besteht die Gefahr, dass er sich in Grubenbauen ablagern und nach Aufwirbelung explosionsfähige Staub/Luft-Gemische bilden kann.

Geräte, elektrische Einrichtungen und Personen befinden sich daher ständig in Kontakt zu Gas- und/oder Staub/Luft-Gemischen, die unter ungünstigen Umständen zu explosionsfähigen Atmosphären werden können. Aus diesem Grund gelten für den Explosionsschutz im untertägigen Bergbau besonders strenge Sicherheitsanforderungen. Wegen der möglicherweise verheerenden Auswirkungen untertägiger Grubengas/Staub-Explosionen darf Bergbau nur weit außerhalb des Explosionsbereiches betrieben werden.

Zur Gewährleistung der Sicherheit in explosionsgefährdeten Bereichen, in der übertätigen Industrie, speziell aber auch in Bergwerken, hat die Europäische Gemeinschaft die "Richtlinie 94/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. März 1994 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen" erlassen. Das Technische Komitee 305 "Explosionsfähige Atmosphären - Explosionsschutz" der Europäischen Kommission für Normung CEN erhielt den Auftrag zur Erstellung von Europäischen harmonisierten Normen, mit deren Hilfe nachgewiesen werden kann, dass ein nach diesen Normen hergestelltes Produkt die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der Richtlinie 94/9/EG erfüllt.

Der FABERG-Arbeitsausschuss Explosionsschutz ist für die Normung im Bereich des Explosionsschutzes im Bergbau in Deutschland zuständig. Er erarbeitet nationale (DIN-)Normen zum Explosionsschutz und spiegelt die Arbeiten den Europäischen Komitees 305, soweit sie den Bergbau betreffen, wider.